Eltern

Als Anfang der 70er Jahre die ersten Eltern-Kind-Gruppen in das leerstehende Feyerabendhaus auf der Waldemarstraße einzogen, um ihre Vorstellungen einer systemkritischen und sozialistischen Erziehung in die Tat umzusetzen, verstanden sie sich als Gegenmodell zu den staatlichen und kirchlichen Kindergärten, wo Eltern nahezu kein Mitspracherecht hatten.

Nicht betuliche Kindergärtnerinnen, die Kinder wie kleine Pflanzen heranzogen und im Sinne des Systems in Reih und Glied brachten, sondern die Eltern selbst wollten in freier Selbstbestimmung gemeinsam mit den Kindern die Regeln aufstellen, nach denen sie arbeiteten. Schon nach wenigen Jahren mussten die Eltern feststellen, daß sie mit der alleinigen Betreuung ihrer Kinder auf Dauer überfordert waren. Sie erfuhren nicht nur die Grenzen ihres eigenen Modells, sie erlebten auch, wie sich die Erzieherausbildung ihren Vorstellungen von pädagogischer Arbeit immer mehr annäherte. So traten sie selbst von der eigentlichen Erzieherarbeit immer mehr zurück und stellten ErzieherInnen ein, die ihrem Betreuungsstil entsprachen.

Als Elterninitiativ-Kindertagestätte (früher EI-KITA, heute EKT) ist das Kinderhaus Waldemar eine vom Senat anerkannte und geförderte Einrichtung. Als Träger der freien Jugendhilfe hat sie bei der Auswahl der ErzieherInnen und der Festlegung der pädagogischen Arbeit im Rahmen des Kitagesetzes weitreichende Freiheiten. Als gemeinnützige Einrichtung ist die Kita nach dem Vereinsrecht organisiert sind, und das heißt: dass alle Eltern Mitglied des Vereins und damit eine rechnerische Mehrheit bilden können, die ihnen große Einflussmöglichkeiten garantiert. Nach einer Phase, in der die Eltern den Verein geführt haben, und einer Phase, in der die Erzieherinnen die Leitung übernahmen, wird der Vorstand seit 1998 gleichermaßen mit Eltern und ErzieherInnen besetzt.

 

ERZIEHUNGSPARTNERSCHAFT
 

Eltern, die sich für eine Elterninitiative entscheiden, wollen ihre Kinder nicht in ein mehr oder weniger hierarchisches System abgeben mit pädagogisch intransparenten Methoden, in eine black box, auf die sie wenig oder keinen Einfluss haben. Sie wollen, wie es Eltern-Kind-Gruppen aus Bethanien 1974 formulierten, eine fortschrittliche Erziehung und pädagogisch und organisatorisch unabhängig  sein. Die Eltern sollen selbst bestimmen, welche Erziehung die Kinder erfahren sollen und die Eltern sollen sich die dazu geeigneten Erzieher selbst wählen. Damit vertraten sie – ohne dass sie dies so nannten – ein frühes Modell der Erziehungspartnerschaft. Dies konnten sie nur in einem eigenen Verein verwirklichen, den sie selbst leiteten und mit Unterstützung durch pädagogische Kräfte nach langen Kämpfen auf den Status eines anerkannten Kitaträgers erhoben. Mit der Professionalisierung der Kitas hat sich der Verantwortungsschwerpunkt im Laufe der Jahre immer mehr auf die Seite der pädagogischen Kräfte verschoben. Sie stehen nun im Zentrum der pädagogischen Arbeit in der Kita und setzen dabei ihrerseits auf die Unterstützung durch die Eltern. Erziehungspartnerschaft im Sinne von Martin Textor meint die gegenseitige Wertschätzung zweier verschiedener sozialer Systeme mit unterschiedlichen Kompetenzen. Beide, Eltern und Erzieher, tragen auf ihre Weise zu der Bildung und Entwicklung eines Kindes bei. Der ständige Kontakt auf Augenhöhe, regelmäßige Entwicklungsgespräche und Elternabende dienen der gemeinsamen Förderung des Kindes. Was die Eltern von der Entwicklung ihrer Kinder berichten und was sie mitbringen an Erziehungserfahrungen, hilft dem Gruppenteam bei der Lösung pädagogischer Fragen und fließt mit ein in die pädagogischen Konzepte. Die zentrale pädagogische Kompetenz in der Bewältigung des Kitaalltags liegt jedoch bei den ErzieherInnen der Gruppe, die für ihre Arbeit ausgebildet wurden und über langjährige Erfahrungen in der Gruppenarbeit verfügen. Die Eltern im Kinderhaus können weiterhin vielerlei pädagogische Unterstützungsarbeit leisten, z.B. bei Elterndiensten, bei der Einrichtung der Räume, mit eigenen Projektideen, Begleitung von Aktionen und anderem mehr.

Eine auf Vertrauen bauende, liebevolle Beziehung zwischen der Erzieherin und dem Kind ist die Grundlage für jede kindliche Aktivität und Kreativität. Jedes Kind registriert genau, ob sich seine Eltern und seine Erzieherin gut verstehen. Wenn die Bezie­hung voll Vertrauen und Achtung ist, wird sich das Kind im Kinderhaus ein­gewöh­nen, wohlfühlen und aktiv werden. Alle Verstimmungen verunsichern das Kind und beein­trächtigen seine Ent­wicklung.

Die Zusammenarbeit von Eltern und ErzieherInnen im Kinderhaus entfaltet sich auf verschiede­nen Ebenen. Zur Koordination des Gruppenalltags und Absprache aller praktischen Fragen findet regelmäßig (ca. alle zwei Monate) ein Eltern­abend statt. Er hat die Funktion der Elternversammlung (§ 14,3, KitaFöG), die für die Dauer eines Jahres eine Elternvertretung und eine Stellvertretung wählt. Ein bis zwei Mal im Jahr werden die Eltern zu einem Elterngespräch oder Entwicklungsge­spräch eingeladen. Grundlage dieses Gesprächs sind die von den ErzieherInnen dokumentierten Beobachtungen. Die Eltern schildern ihre Eindrücke von der Ent­wicklung des Kindes, kön­nen Fragen und Nöte loswerden und stimmen gemeinsam mit den ErzieherInnen die indivi­duellen Fördermöglichkeiten ihres Kindes ab.

Darüberhinaus wünschen wir uns von allen Eltern, dass sie Mitglied des Vereins Kinder­haus Waldemar, Elterninitiative e.V wer­den. Zweck des Vereins ist laut Satzung die theoretische und praktische Arbeit auf dem Gebiet der Kindererziehung, in diesem Falle die Errichtung und der Betrieb einer Elterninitiativ-Kindertagesstätte. Zweck des Vereins ist ferner die Erarbeitung pädagogischer Konzepte für die Gruppenerziehung, ihre praktische Erprobung und ihre ständige Verbesserung aufgrund gewonnener Erfahrung. Dadurch soll die Erzie­hungsfähigkeit der Mitglieder gefördert werden.

Mitglieder des Vereins können neben den Eltern auch alle Mitarbeiter des Kinderhauses werden. Auf den mehrmals jährlich stattfindenden Mit­glieder­versammlungen nehmen die Eltern damit teil an allen grundle­genden Entscheidungen. Dort wählen sie auch den Vorstand, der zusammen mit der Geschäftsführung die MV-Beschlüsse umsetzt und die Organisation des Hauses koordi­niert. Der Vorstand wird zu glei­chen Teilen von ErzieherInnen und der Elternvertretung aus den Gruppen besetzt. Jede Gruppe ist durch ein Elternteil im Vorstand vertreten, so dass dem Vorstand insgesamt 12 Personen angehören.

Der Vorstand erfüllt damit die Funktion des Kindertagesstättenausschusses (§ 14,6 KitaFöG). Er wirkt mit an allen wichtigen, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen betreffenden Angelegenheiten. Er hat eine weitreichende Arbeitgeberfunktion, wobei wichtige unternehmerische Beschlüsse und Personalentscheidungen wie z.B Kündigungen, immer des Votums der Mitgliederversamm­lung bedürfen.

Elterndienste

Die praktische Mitwirkung an der Betreuungsarbeit, der sog. Elterndienst, ist ein gegen die staatliche Kindererziehung erstrittenes Grundrecht der als Elterninitiative betriebenen Kindertagesstätten. Aufgrund der gestiegenen beruflichen Anforderungen vieler Eltern sind Elterndienste heute nicht mehr in dem Umfang wie früher zu leisten, aber immer noch wichtiger Bestandteil der pädagogischen Zusammenarbeit von Erziehern und Eltern. Gelegentliche Betreuungsdienste ermöglichen den Eltern, das eigene Kind in der Gemeinschaft mit anderen Kindern, aber auch dessen Eltern näher kennenzulernen. So werden sie mit dem Alltag ihrer Kinder vertrauter.

Nach der Einstellung von Koch- und Putzkräften hat sich die Zahl der Elterndienste im Kinderhaus stark reduziert. Der einzige reguläre Elterndienst findet statt am Mittwoch nachmittag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Diese Freistellung nutzen die Erzieherinnen, um Elterngespräche zu führen, Teamsitzungen abzuhalten oder zur Supervision zu gehen.

Außer der Reihe können Elterndienste nötig werden, wenn in einer Gruppe eine oder mehrere Erzieherinnen erkranken und auch keine Springerin zur Verfügung steht. In dieser Notsituation wird von allen Eltern erwartet, dass sie sich an der Organisation des Elterndienstes aktiv beteiligen. Auch während der Teamfortbildung (1 Woche im Jahr) und beim Betriebsausflug (1 Tag) haben die Eltern die Möglichkeit, einen Betreuungsdienst einzurichten. Der Zusammenhalt der Elterngemeinschaft hat großen Einfluss auf die Qualität der Betreuung und die Stimmung in einer Gruppe.

Elternstunden

Mit der Aufnahme in das Kinderhaus verpflichten sich die Eltern dazu, in jedem Betreuungsjahr 15 Elternstunden abzuleisten (bei mehreren Kindern 10 Stunden pro Kind). In welchem Bereich die Eltern tätig werden, hängt von ihren individuellen Vorlieben und Möglichkeiten ab, die regelmäßig abgefragt werden. Arbeitsaufträge, die sich aus dem Kita-Alltag ergeben, werden ausgeschrieben und über einen mail-Verteiler oder auch persönliche Ansprache an in Frage kommende Eltern weitergeleitet. Die verpflichtenden Elternstunden wurden eingeführt, um Eltern, die sich besonders engagieren, zu entlasten, und eine gerechtere Verteilung der anfallenden Arbeiten zu erreichen. Die Eltern überweisen dem Kinderhaus zum Anfang des Betreuungsjahres einen Betrag von 120 € (bei einem Kind) oder 160 € (bei mehreren Kindern). Der Betrag kann auch in monatlichen Raten überwiesen werden, wodurch sich der Kostenbeitrag um 10€ bzw. 13,33 € erhöht. Am Ende des Betreuungsjahres werden die von den Eltern geleisteten Stunden gemäß den Eintragungen im Elternstundenbuch erstattet. Für das Geld, das dem Kinderhaus aus nichtgeleisteten Arbeitsstunden erhalten bleibt, können Eltern, die mehr Stunden leisten, oder aber auch Handwerker und andere Arbeitskräfte bezahlt werden

 

 

 

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